Kosten
Die Kosten richten sich nach dem Gesundheitszustand der Seniorin bzw. des Seniors und den Deutschkenntnissen der ausgewählten Betreuungskraft und liegen im Bereich von 2500 bis 2800 Euro pro Monat. Sie müssen allerdings nicht die gesamten Kosten tragen. Es gibt finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse. Details dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Sollen zwei Personen im Haushalt gepflegt werden, so kommen weitere Kosten in Höhe von 100 bis 200 Euro hinzu.
Weiterhin kommen noch Fahrtkosten von ca. 200 bis 300 Euro alle 2 bis 3 Monate hinzu.
Sie zahlen keine Vermittlungs- oder Jahresgebühren!
Gern erstellen wir ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes, unverbindliches Angebot. Dazu treten Sie bitte per Telefon oder E-Mail mit uns in Kontakt.
Beispiel
Betreuung mit guten Sprachkenntnissen | 2650 Euro |
Fahrtkosten anteilig | 100 Euro |
abzüglich Pflegegrad 4 (s.u.) | -728 Euro |
abzüglich Verhinderungs- und Kurzzeitpflegegeld anteilig (s.u.) | -202 Euro |
Monatliche Kosten: | 1820 Euro |
Nicht berücksichtigt ist die steuerliche Absetzbarkeit, durch welche die Kosten weiter gedrückt werden. Hinzu kommen noch Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Finanzielle Unterstützung
Geldleistungen aus der Pflegekasse
Je nach Pflegegrad können Sie bei der Pflegekasse monatliches Pflegegeld beantragen.
- Pflegegrad 2: 316 Euro
- Pflegegrad 3: 545 Euro
- Pflegegrad 4: 728 Euro
- Pflegegrad 5: 901 Euro
Weiterhin können bis zu 1612 Euro Verhinderungspflegegeld im Jahr gezahlt werden. Hinzu können noch 806 Euro für Kurzzeitpflege beantragt werden.
Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihre Krankenkasse.
Steuerliche Absetzbarkeit
Aufwendungen für Betreuung können bei der Einkommensteuer oftmals bis zu einer Höhe von 4000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung oder auch als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihren Steuerberater.
Unterbringung und Verpflegung
Die Betreuungskraft wohnt im Haushalt der zu betreuenden Person(en). Hierfür muss für die Betreuungskraft ein eigenes, möbliertes Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin ist für die Verpflegung der Betreuungskraft zu sorgen.